
Motorradversicherung - Großer Schutz für wenig Geld
Wenn Sie in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, muss dieses ordnungsgemäß versichert sein. Das gilt sowohl für Autos und Lastkraftwagen als auch für Zweiräder aller Art. Man spricht dabei von einer Mofa- oder Motorradversicherung. Die Motorradversicherung unterscheidet sich grundsätzlich kaum von einer Haftpflicht- beziehungsweise Kaskoversicherung für Automobile. Auch hierbei ist die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Kaskoversicherung kann nach Wunsch das Motorradbesitzers zusätzlich abgeschlossen werden. Haftpflicht oder Kasko? Die Haftpflichtversicherung für Motorräder deckt dabei grundsätzlich nur die Schäden Dritter ab, nicht eventuelle Beschädigungen am eigenen Motorrad. Wer möchte, dass auch solche Schäden von seiner Versicherung übernommen werden, muss zusätzlich zumindest eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese zahlt ihre Leistungen auch beim Diebstahl des Motorrades oder bei elementaren Ereignissen wie beispielsweise Sturm, Hagel oder Blitzschlag aus. Allerdings ist die Teilkaskoversicherung nicht dafür zuständig, Schäden am eigenen Motorrad zu regulieren, wenn der Fahrer selbst einen Unfall verursacht hat. Doch auch dieses Risiko kann durch eine Versicherung abgedeckt werden: die Vollkaskoversicherung für das eigene Motorrad. Auch bei der Motorradversicherung können nach Wunsch des Versicherten individuelle Beträge für eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dadurch sinken die Versicherungsbeiträge, der Versicherungsnehmer muss allerdings im Schadensfall den festgelegten Betrag selbst zusteuern. Sie sollten also ganz genau überlegen, wie viel Geld Sie im Schadensfall aufbringen könnten und keine Selbstbeteiligung festlegen, die höher als dieser Betrag liegt. Besondere Lösungen für Motorradfahrer Sehr interessant für Motorradfahrer sind die seit einigen Jahren in Deutschland erhältlichen Saisonkennzeichen. Es handelt sich dabei um ein normales Kennzeichen, auf dem jedoch zwei zusätzliche Zahlen aufgebracht sind. Die erste Zahl gibt den Monat jedes Jahres an, ab dem das Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf. Analog dazu zeigt die zweite Zahl an, nach Ende welchen Monats das Motorrad nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden darf. Da die meisten Motorräder sowieso nur in der Sommersaison bewegt werden, ist diese Lösung in den meisten Fällen sinnvoll. Selbstverständlich gilt dann auch nur für diese zugelassenen Monate die Motorradversicherung, was den Gesamtbeitrag, über das Jahr gerechnet, deutlich senkt. Im Übrigen sind auch historische Kennzeichen für Motorräder möglich, jedoch lohnen sich diese in der Regel nicht, da die Kraftfahrzeugsteuer für ein Motorrad meist unter dem Betrag von 200 Euro liegt, den die historische Zulassung pauschal in etwa kostet. Sonderfall Kleinkrafträder Ein Sonderfall bei den Motorradversicherungen bilden die Policen für Mofas, Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum. Zum Betrieb eines solchen Zweirads benötigen Sie keine reguläre Zulassung für den Straßenverkehr, sondern lediglich ein so genanntes Versicherungskennzeichen. Dieses wird nicht von der örtlichen Zulassungsstelle ausgegeben, sondern direkt durch die Versicherung und gilt jeweils für ein Jahr. Versicherungsbeginn ist dabei immer der 1. März. Zusätzlich kann jedoch auch für ein Mofa oder Kleinkraftrad ein erweiterter Versicherungsschutz durch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Ausführliche Informationen dazu wird Ihnen jeder Versicherungsvertreter geben können.
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