Winterreifenpflicht bei Mietfahrzeugen
Wer mit einem Mietwagen auch im Winter lieber auf der sicheren Seite sein möchte muss trotz Winterreifenpflicht oftmals noch tief in die Tasche greifen. Zwar gilt seit Dezember 2010 eine verschärfte Winterreifenpflicht, doch viele Vermieter nutzen die schwammige Gesetzeslage zu ihren Gunsten aus.
Mieten erlaubt aber fahren verboten
Seit dem 4. Dezember 2010 darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur dann gefahren werden, wenn es mit wintertauglichen M+S-Reifen ausgestattet ist. Wer sich nicht daran hält riskiert nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 40 bis 80 Euro sondern auch seine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer. Allerdings ist nicht der Halter eines Fahrzeugs, sondern der Fahrer für die Verkehrstauglichkeit eines Wagens verantwortlich. Selbst bei einem halbem Meter Neuschnee dürfte man also einen Wagen mit Sommerreifen vermieten, nur gefahren werden darf er dann nicht. Diesen Sachverhalt nutzen Autovermieter aus, wer Winterreifen auf seinem Mietwagen haben möchte muss das häufig vorher bestellen und oftmals noch hohe Gebühren bezahlen.
Schon vorab informieren und Winterreifen buchen
Verbraucherschützer und Automobilclubs empfehlen daher, sich bereits bei der Reservierung eines Wagens zu erkundigen, ob der Mietwagen bereits mit Winterreifen zur Verfügung gestellt wird oder ob man diese selbst buchen muss. Nur wer das tut und dies auch mit der Autovermietung vereinbart hat kann später vom Vertrag zurück treten wenn man ihm ein Auto mit Sommerreifen anbietet. Wer jedoch keine Vereinbarung über die Bereifung des Wagens getroffen hat und einen mit Sommerreifen ausgestatteten Wagen bekommt hat später keinen Anspruch auf einen anderen Wagen der andere Reifen und bleibt auf den Kosten sitzen.
Vorab Anbieter vergleichen und Geld sparen
Wer bereits einige Zeit im Voraus weiß, dass er einen Mietwagen benötigt sollte sich bei verschiedenen Anbietern erkundigen, ob die Wagen bereits mit Winterreifen ausgestattet sind und ob eine Gebühr anfällt. Besonders kleine, regional tätige Vermietungen zeigen sich dabei häufig besonders kundenfreundlich.
Abschließend lässt sich also sagen, dass eine Winterreifenpflicht sehr wohl auch bei Mietwagen gilt, man aber selbst dafür verantwortlich ist, ob der Wagen auch tatsächlich mit solchen ausgestattet ist.
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